
Dieser Text ist eine Analyse des britisch-amerikanisch-deutsch-belgischen Thinktanks E3G (Third Generation Environmentalism) zur Lebensdauer der momentanen Fassung des Kohleausstiegsgesetzes in Deutschland. Spoiler: eher kurz.
Ich kam dort hin über diesen Artikel auf energiezukunft.eu.
Es werden mehrere Tendenzen konstatiert, die dieser Planung entgegenstehener. Sie betreffen einerseits die voraussichtliche Ertragslage der Kohle, die einen Ausstieg aus rein wirtschaftlichen Gründen wahrscheinlich macht, andererseits Anforderungen von der Klimaschutzseite her, die einen früheren Ausstieg politisch anstrebenswert oder sogar notwendig machen.
- Die Wirtschaftlichkeit der existierenden Kraftwerke war bereits vor der COVID-19-induzierten Rezession schlecht: wegen des gestiegenen Zertifikatepreises und des gesunkenen Preises für regenerativen Strom konnte 2019 kein Braunkohlekraftwerk seine Fixkosten decken. Auch für 2020 werden Erlösprobleme erwartet.
- Der Preis für erneuerbar gewonnenen Strom wird voraussichtlich weiter sinken.
- Die nächstes Jahr im Rahmen von von der Leyens „Green Deal“ anstehende Reform des EU-ETS wird Zertifikate weiter verknappen und damit ihren Preis steigen lassen.
- Der Gaspreis soll weiterhin niedrig bleiben.
- Es besteht die Gefahr, dass niedrige Flusspegelstände die fossile Stromproduktion begrenzen. (Das würde dann auch für Kernkraftwerke gelten, die Flusswasser für die Kühlung nutzen.) Damit sinkt die Verlässlichkeit der Fossilen.
- Die Wahrscheinlichkeit, dass die EU-Kommission die geplanten Entschädigungen nicht genehmigt, ist hoch.
- Die EU-Klimaziele sind anspruchsvoller geworden: 2030 werden nur noch maximal 50 % der Emissionen von 1990 erlaubt sein. Das bedeutet, dass auch Deutschland anspruchsvollere Ziele vorlegen müssen wird.
- Deutschland wäre mit einem Ausstieg erst 2038 in Europa isoliert. „Kein anderes Land in Westeuropa wird erst nach 2030 aus der Kohleenergie aussteigen.“ Zudem sind wir nun Mitglieder der „Powering Past Coal Alliance (PPCA)“ , einer globalen Kohleausstiegskoalition, was eine gewisse moralische Verpflichtung zum Kohleausstieg bis 2030 beinhaltet.
- Kohle ist juristischen Risiken ausgesetzt, d.h. Klagen aus Klimaschutzgründen, aber auch aus Aktionärsschutzgründen und Ähnlichen.
Es werden eine Reihe von Vorschlägen zur Korrektur gemacht. Es sollte um jeden Preis verhindert werden, dass die Stromgewinnung aus Kohle künstlich verlängert wird.
- Mehr Flexibilität und mehr Überprüfungszeitpunkte im Kohleausstiegsgesetz.
- Sich mit flankierenden Maßnahmen auf möglichen früheren Kohleausstieg vorbereiten.
- Keine Verträge mit den Energieunternehmen abschließen oder jedenfalls keine, die unveränderliche Zahlungen und Ausstiegstermine beinhalten.
- Entsprechend angepasstes Strukturstärkungsgesetz.
- Mehr Transparenz und Beteiligung.
Erschienen auf piqd.de.